Formulierungsvorschlag – Einleitendes Statement

[Einvernehmliches Bewusstsein]

Die Parteien sind sich des Klimawandels und ihrer Verantwortung, die Erderwärmung auf 1,5°C [alternativ 2°C] zu begrenzen, bewusst. Um die Umweltauswirkungen des Gebäudes zu minimieren, verpflichten [bemühen] sich die Vertragsparteien, das Mietobjekt nach Vorgaben der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit zu nutzen, zu betreiben und zu bewirtschaften. Sie arbeiten hierfür kooperativ und partnerschaftlich zusammen.[1]

[Zielsetzung]

Var. 1: Nationale und internationale Klimaziele

Die Parteien verpflichten [bemühen] sich, die Nutzung des Gebäudes anhand nationaler [internationaler] Klimaziele auszurichten. Hierfür orientieren sie sich an den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland [Europäischen Union] und streben die Klimaneutralität des Gebäudes bis 2045 [2050] an. Zur Erreichung dieses Ziels werden die von der Bundesrepublik Deutschland [Europäischen Union] festgelegten gebäuderelevanten Reduktionsziele eingehalten [berücksichtigt].

Var. 2: Umweltinitiativen

Die Parteien verpflichten [bemühen] sich, die Nutzung des Gebäudes anhand der [Name der Umweltinitiative] auszurichten. Hierfür orientieren sie sich an den Klimazielen der [Umweltinitiative] und streben die Klimaneutralität des Gebäudes bis [Jahr] an. Zur Erreichung dieses Ziels werden die von der [Umweltinitiative] festgelegten Reduktionsziele eingehalten [berücksichtigt].

Var. 3: Unternehmensklimaziele

Die Parteien verpflichten [bemühen] sich, die Nutzung des Gebäudes anhand der Klimaziele des Vermietenden [Mietenden] auszurichten. Diese umfassen die [jährliche] Reduktion der CO2-Emissionen [alternativ: Endenergie] um [Prozent] bis [Jahr] gegenüber [Bezugsjahr].

Var. 4: CRREM-Zielpfade

Die Parteien verpflichten [bemühen] sich, die Nutzung des Gebäudes anhand der CRREM-CO2-[alternativ: Endenergie-]Klimazielpfade auszurichten. Diese umfassen die Einhaltung [Berücksichtigung] der im CRREM-Tool festgelegten [jährlichen] Reduktionsziele.

[Revision der Zielsetzung]

Eine vermieterseitige [mieterseitige] Überprüfung auf Aktualität der in diesem Vertrag festgelegten Reduktionsziele erfolgt alle fünf Jahre [alternativ: jährlich]. Sollten sich die nationalen Klimaziele [europäischen Klimaziele, Ziele der Umweltinitiativen, Unternehmensziele, CRREM-Zielpfade] ändern, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, die dann für den Mietgegenstand geltenden Klimaziele [nach bestem Ermessen] einzuhalten [zu berücksichtigen].

[1] Die Inkludierung der 1,5 °C- bzw. 2 °C-Zielpfade ist beispielsweise für die Ermittlung der CRREM-Zielpfade relevant. Diese führen pro Zielpfad unterschiedliche Maximalwerte auf, weshalb im "Einleitenden Statement" festgelegt werden sollte, welche Zielsetzungen und daraus abgeleiteten Reduktionszielpfade beide Vertragsparteien verfolgen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge