Nachhaltigkeit umfasst neben ökologischen und ökonomischen Kriterien ebenso soziale Ziele. Es ist daher wichtig, dass diese Anwendung und Berücksichtigung in Green Leases finden.

In Kap. 2 Einleitendes Statement wird Bezug auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen genommen. Neben ökologischen und ökonomischen Zielen enthalten die SDGs ebenso soziale Indikatoren. Sollten sich Vermietende und Mietende dazu entscheiden, die 17 Nachhaltigkeitsziele als Zielsetzung in ihre Green Leases aufzunehmen, sind diese dazu verpflichtet [bemüht], ebenso die sozialen Kriterien, die für die Mietfläche relevant sind, einzuhalten.

Darüber hinaus werden in Kap. 7 Beschaffung und Bewirtschaftung soziale und ethische Standards für die Auswahl geeigneter Produkte sowie Dienstleister aufgeführt. Ziel soll es sein, Produkte verantwortungsbewusst und nach höchsten Standards zu beschaffen. Ferner sollten durch regionale Einkäufe lokale Unternehmen gestärkt werden, um unter anderem Arbeitsplätze in der Region zu stärken und zu sichern.

In Kap. 12 Mieterkommunikation wird die Einführung von Nutzerzufriedenheitsumfragen und eines Beschwerdemanagements empfohlen. Diese sollten neben ökologischen Faktoren ebenso soziale Indikatoren berücksichtigen. Mietergespräche sollten dazu dienen, auch soziale Themenfelder gemeinschaftlich zu besprechen und entsprechende Umsetzungs- und Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren.

In Kap. 11 Gesundheit und Wohlbefinden werden soziale Kriterien in Hinblick auf die Innenraum- und Außenraumqualität eines Gebäudes aufgeführt. Diese umfassen Aspekte wie u.a. die adäquate Einstellung der Temperaturverhältnisse, Luftqualitäten, Akustik sowie die Vermeidung von Verschmutzungen. Darüber hinaus wird empfohlen, Ruhe- oder Fitnessräume für alle Mitarbeitenden in einem Gebäude zu schaffen. Soziale Indikatoren wie u.a. die Förderung und Stärkung von Gleichberechtigung und Gleichstellung finden in diesem Buch keine Fokussierung, da dies in der Verantwortung der Vermietenden und Mietenden liegt und losgelöst vom Mietgegenstand ist.

Auf der Grundlage der bereits in den vorigen Kapiteln aufgeführten Formulierungsvorschläge und der dort enthaltenen sozialen Indikatoren werden hier keine weiteren Klauseln zur sozialen Förderung aufgeführt.

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