Um die Investitionen in Nachhaltigkeitsmaßnahmen möglichst effizient zu auszurichten, sollten sich Vermietende und Mietende vor deren Durchführung nach geeigneten Förderprogrammen erkundigen und einen entsprechenden Passus in den grünen Mietvertrag aufnehmen. So wird sichergestellt, dass insbesondere der Vermietende bei der Umsetzung der Maßnahmen stets die aus wirtschaftlicher Sicht beste Entscheidung trifft. Insbesondere wenn sich der Mietende direkt an den Nachhaltigkeitsmaßnahmen beteiligt, kann auf externe Subventionen zurückgegriffen werden. Da sich Förderprogramme stetig weiterentwickeln, ist darauf zu achten, dass Subventionen vor Durchführung der Maßnahme geprüft werden. In der festzulegenden Klausel ist aufzunehmen, wer die Antragstellung bei den Förderprogrammen initiiert und wer die Kosten für einen potenziellen Förderexperten zur Beantragung des Zuschusses trägt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge