Formulierungsvorschlag – Gesundheit und Wohlbefinden

Um die standortbezogene Gesundheit und das Wohlbefinden zu stärken und zu fördern, werden die Parteien angemessene Anstrengungen zur Umsetzung von Maßnahmen im Innenraum und Außenraum des Gebäudes unternehmen. Hierzu setzen die Parteien folgende Maßnahmen um:

Var. 1: Keine Richtlinie zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden angedacht

[Innenraumqualität]

  1. Die Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um Gefahrstoffe am Standort zu vermeiden. Hierzu zählen unter anderem die Vermeidung von Asbest sowie künstlichen Mineralfasern. Bei Erkennung von Gefahrstoffen wird der Vermieter angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese im Gebäude entfernen zu lassen.
  2. Der Einsatz von gesundheitsschädigenden Materialien im Gebäude soll, sofern machbar, vermieden werden (unter anderem toxische Inhaltsstoffe wie die Verwendung von Phthalaten, Formaldehyd, Holzschutzmitteln in Innenräumen, Biozide).
  3. Vermieter und Mieter werden so weit wie möglich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Störfaktoren, insbesondere gesundheitsschädigende, im Innen- und Außenbereich des Gebäudes zu vermeiden oder zu minimieren. Hierzu zählen unter anderem übermäßige Lärmbelastungen (gemäß Lärm-VibrationsArbSchV), Geruchsbelastungen, Staubbelastungen sowie Lichtexpositionen (Innen- und Außenraum). Bei der Identifizierung von Störfaktoren werden Vermieter und Mieter geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu reduzieren (beispielsweise durch den Einsatz von schallabsorbierenden Oberflächen, Akustikpaneelen sowie Verringerung der Lichtexposition).
  4. Der Mieter wird den thermischen Komfort seiner Mietfläche messen und geeignete Maßnahmen, sofern technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, zur Verbesserung des Komforts umsetzen (unter anderem Sensoren zur Erkennung von Luftfeuchte, CO2-Sensoren).

[Außenraumqualität]

  1. Die Parteien bemühen sich, im Außenraum möglichst allergiefreundliche Pflanzen zu verwenden. Darüber hinaus werden die Parteien, sofern erforderlich, Ambrosia-freies Vogelfutter verwenden.
  2. Der Vermieter wird, sofern umsetzbar, die Nutzungs- und Erholungsvielfalt am Standort fördern (unter anderem Sitzmöglichkeiten, Sportflächen).

Var. 2: Erstellung einer Richtlinie zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden

Die Parteien werden eine gebäudebezogene Richtlinie zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden erstellen. Die dort festgelegten Zielsetzungen werden an die Gebäudenutzer kommuniziert. [Jede Partei benennt einen Ansprechpartner für die Entwicklung und Umsetzung der Strategie.]

Var. 3: Richtlinie zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden bereits vorhanden

Die Parteien verpflichten [orientieren] sich zur [an der] Umsetzung der in der vorhandenen Richtlinie zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden festgelegten Zielsetzungen. Die dort festgelegten Zielsetzungen werden an die Gebäudenutzer kommuniziert. [Hierzu benennt jede Partei einen Ansprechpartner für die Umsetzung der Strategie.]

[Beschwerdemanagement]

Der Vermieter wird jährliche [regelmäßige] Nutzerbefragungen zur Messung des Nutzerkomforts durchführen. Der Mieter verpflichtet [bemüht] sich zur [um die] Teilnahme daran. Die Parteien vereinbaren, die daraus identifizierten Optimierungsmaßnahmen gemeinschaftlich zu besprechen und geeignete Umsetzungsmöglichkeiten abzuleiten. Darüber hinaus wird der Vermieter ein Beschwerdemanagement einführen, das für alle Nutzer des Objekts [in digitaler Form] zugänglich sein soll.

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