Gemäß Absatz 43 des ESRS 2 SBM-2 gibt das Unternehmen an, wie die Interessen, Standpunkte und Rechte seiner Verbraucher und/oder Endnutzer, einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte, in seine Strategie und sein Geschäftsmodell einfließen. Verbraucher und/oder Endnutzer stellen eine wichtige Gruppe betroffener Interessenträger dar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge