Das Unternehmen gibt das Verfahren zur Festlegung der Ziele an, einschließlich Informationen darüber, ob und inwiefern das Unternehmen direkt mit Verbrauchern und/oder Endnutzern, ihren rechtmäßigen Vertretern oder glaubwürdigen Stellvertretenden, die Einblicke in ihre Situation haben, in folgenden Bereichen zusammengearbeitet hat:
a) |
Festlegung dieser Ziele, |
b) |
Nachverfolgung der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die Verwirklichung dieser Ziele und |
c) |
gegebenenfalls Ermittlung von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten, die sich aus der Leistung des Unternehmens ergeben. |
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