Diese Angabepflicht hat zwei Ziele: Zum einen soll ein Verständnis aller Maßnahmen und Initiativen vermittelt werden, mit denen das Unternehmen
a) |
darauf hinarbeitet, wesentliche negative Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer zu verhindern, abzumildern und zu beheben, oder |
b) |
versucht, positive wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer zu erreichen. |
Zum anderen soll ein Verständnis dafür vermittelt werden, wie das Unternehmen mit den wesentlichen Risiken umgeht und die wesentlichen Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern nutzt.
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