Das Unternehmen gibt an, ob und inwiefern die Sichtweisen seiner eigenen Belegschaft in seine Entscheidungen oder Tätigkeiten einfließen, mit denen die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft bewältigt werden sollen. Dies schließt gegebenenfalls eine Erläuterung folgender Punkte ein:
a) |
ob die eigene Belegschaft des Unternehmens direkt oder ob Arbeitnehmervertreter einbezogen werden, |
b) |
die Phase(n), in der/denen die Einbeziehung erfolgt, sowie die Art und Häufigkeit der Einbeziehung, |
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