Das Unternehmen beschreibt seine Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik[1], die für seine eigene Belegschaft relevant sind, einschließlich der Prozesse und Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen[2]. Bei seinen Angaben konzentriert es sich auf die Aspekte, die für Folgendes wesentlich sind, sowie auf seinen allgemeinen Ansatz in Bezug darauf:
a) |
die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, der Personen in seiner eigenen Belegschaft, |
b) |
die Einbeziehung von Personen in der eigenen Belegschaft und |
c) |
Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen und/oder zu ermöglichen. |
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