Das Unternehmen legt die Mengen von Folgendem vor:
a) |
aller in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates[1] (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, E-PRTR) aufgeführten Schadstoffe, die in Luft, Wasser und Boden gelangen, mit Ausnahme der Treibhausgasemissionen, die gemäß ESRS E1 Klimawandel[2] angegeben werden; |
b) |
vom Unternehmen erzeugtes oder verwendetes Mikroplastik. |
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