Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 48 Buchstabe a erforderlichen Informationen über Scope-1-THG-Bruttoemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor:
b) |
es verwendet geeignete und einheitliche Emissionsfaktoren, |
d) |
es schließt jeglichen Abbau oder alle erworbenen, verkauften oder übertragenen CO2-Gutschriften oder Treibhausgaszertifikate aus der Berechnung der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus, und |
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