Die in Absatz 14 genannten Informationen umfassen Folgendes:
e) |
bei Unternehmen mit wirtschaftlichen Tätigkeiten, die unter die delegierten Verordnungen zur Anpassung an den Klimawandel oder zur Eindämmung des Klimawandels gemäß der Taxonomieverordnung fallen, eine Erläuterung aller Ziele oder Pläne (CapEx, CapEx-Pläne, OpEx), über die das Unternehmen verfügt, um seine wirtschaftlichen Tätigkeiten (Einnahmen, CapEx, OpEx) an die in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission[1] festgelegten Kriterien anzupassen, |
f) |
gegebenenfalls Angaben signifikanter CapEx-Beträge, die im Berichtsjahr im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas investiert wurden,[2] |
g) |
Angaben darüber, ob das Unternehmen von den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten ausgenommen ist oder nicht,[3]38 |
h) |
eine Erläuterung darüber, wie der Übergangsplan in die allgemeine Geschäftsstrategie und Finanzplanung des Unternehmens eingebettet und auf diese abgestimmt ist, |
i) |
ob er von dessen Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen genehmigt wurde und |
j) |
eine Erläuterung der Fortschritte des Unternehmens bei der Umsetzung des Übergangsplans. |
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