Die Festlegung eines Netto-Null-Ziels auf Unternehmensebene im Einklang mit den gesellschaftlichen Klimazielen bedeutet,

  1. Emissionsminderungen in der Wertschöpfungskette in einer Größenordnung zu erreichen, die der Tiefe der Minderung an dem jeweiligen Punkt auf dem Weg zum 1,5-Grad-Ziel entspricht, und
  2. die Auswirkungen etwaiger verbleibender Emissionen (nach etwa 90–95 % der Emissionsreduktion mit der Möglichkeit gerechtfertigter sektoraler Abweichungen im Einklang mit einem anerkannten sektoralen Pfad) durch dauerhafte Entfernung einer gleichwertigen CO2-Menge zu neutralisieren.

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