Ein Stoff oder Gegenstand, der aus einem Herstellungsverfahren hervorgeht, dessen Hauptziel nicht die Herstellung dieses Stoffes oder Gegenstands ist, gilt nicht als Abfall, sondern als Nebenprodukt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es ist sicher, dass der Stoff oder Gegenstand weiter verwendet wird,
  2. der Stoff oder Gegenstand kann direkt ohne weitere Verarbeitung, die über die normalen industriellen Verfahren hinausgeht, verwendet werden,
  3. der Stoff oder Gegenstand wird als fester Bestandteil eines Produktionsverfahrens erzeugt und
  4. die weitere Verwendung ist rechtmäßig, d. h. der Stoff oder Gegenstand erfüllt alle einschlägigen Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen für die jeweilige Verwendung und führt insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge