Personen mit hinreichender Erfahrung bei der Einbeziehung betroffener Interessenträger aus einer bestimmten Region oder einem bestimmten Umfeld (z. B. weibliche Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben, indigene Völker oder Wanderarbeitnehmende), denen sie dabei helfen können, ihre Anliegen wirksam vorzubringen. In der Praxis können diese Nichtregierungsorganisationen in den Bereichen Entwicklung und Menschenrechte, internationale Gewerkschaften und die lokale Zivilgesellschaft, einschließlich religiöser Organisationen, umfassen.

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