Die Angabepflichten im ESRS 2, in themenbezogenen ESRS und in sektorspezifischen ESRS sind in folgende Berichterstattungsbereiche unterteilt:

 

a)

Governance (GOV): die Verfahren, Kontrollen und Vorgänge im Bereich der Governance zur Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (siehe ESRS 2 Kapitel 2 Governance);

 

b)

Strategie (Strategy and business model, SBM): das Zusammenspiel der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens mit dessen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, einschließlich des Umgangs des Unternehmens mit diesen Auswirkungen, Risiken und Chancen (siehe ESRS 2 Kapitel 3 Strategie);

 

c)

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impact, risk and opportunity management, IRO): das bzw. die Verfahren, mit dem/denen das Unternehmen

i.

Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt und ihre Wesentlichkeit bewertet (siehe IRO-1 in Abschnitt 4.1 des ESRS 2)

ii.

sowie wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte mittels Strategien und Maßnahmen angeht (siehe Abschnitt 4.2 des ESRS 2);

 

d)

Parameter und Ziele (Metrics and targets, MT): die Leistung des Unternehmens, einschließlich der von ihm festgelegten Ziele und der Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele (siehe ESRS 2 Kapitel 5 Parameter und Ziele).

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