Sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene herrscht aktuell die Pflicht zum Nachweis von produzierten CO2-Emissionen und zum Erwerb der Berechtigung innerhalb einer bestimmten Zeitperiode eine Tonne CO2 zu verursachen. Auf europäischer Ebene wird dies seit 2005 über Zertifikate geregelt. Diese sind verpflichtend für Unternehmen mit einer Netzanschlussleistung größer als 20 Megawatt, den Flugverkehr, die maritime Schifffahrt und ab 2026 auch für Gebäude und Straßenverkehr. Auf nationaler Ebene wird die CO2-Bepreisung durch den nationalen Emissionshandel durchgesetzt. Hierbei wird die CO2-Emission insbesondere in den Sektoren Wärme und Verkehr bepreist. Seit 2021 müssen die Inverkehrbringer des Treibhausgases somit eine "CO2-Steuer" zahlen, welche alle in den Verkehr gebrachten Emissionen abdecken muss. Diese Steuer wird von 2021 bis 2025 mit steigendem Festpreis und ab 2026 im Versteigerungsverfahren bepreist. Das heißt für Unternehmen, dass die produzierten CO2-Emissionen nachgewiesen werden müssen und bei steigender CO2-Steuer und gleichbleibender Emission die Kosten steigen [1].

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