Bis zu 50 %
Eine besondere Attraktivität gewinnt das Programm durch seine Tilgungszuschüsse. Je nach erreichter Effizienzgebäude-Stufe erhält man einen Tilgungszuschuss auf den bewilligten Darlehensbetrag.
Tilgungszuschüsse zum Programm 263 | ||
Maßnahme | Effizienzhaus-Standard | Tilgungszuschuss |
Neubau | 40 NH | 5 % |
Sanierung | Denkmal | 5 % |
Denkmal EE und/oder NH | 10 % | |
70 | 10 % | |
70 EE und/oder NH | 15 % | |
55 | 15 % | |
55 EE und/oder NH | 20 % | |
40 | 20 % | |
40 EE oder NH | 25 % | |
Zusatzbonus Worst Performing Buildings | zusätzlich 5 % | |
Energetische Fachplanung/Baubegleitung | 50 % | |
Nachhaltigkeitszertifizierung | 50 % |
Anrechnung
Der Tilgungszuschuss wird mit dem Darlehen verrechnet. Hierzu ist die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung" mindestens 4 Monate vor dem jeweiligen Verrechnungszeitpunkt bei der KfW-Bank einzureichen. Ergeben sich bei der Prüfung durch die KfW keine Beanstandungen, erfolgt die Gutschrift des Tilgungszuschusses zum nächsten des auf die Anerkennung der "Bestätigung nach Durchführung" folgenden Verrechnungszeitpunkts. Eine Auszahlung des Tilgungszuschusses ist nicht möglich.
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