Fachunternehmer

Erbringt der Bauherr Eigenleistungen, sind diese sowie die dabei entstandenen Materialkosten nicht förderfähig. Gefördert werden nur Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein externes Fachunternehmen verbauten Materials anerkannt. Auch eine private Anstellung bzw. Beschäftigung von Handwerkern ist nicht förderfähig. Eine gewerbliche Durchführung ist zwingend erforderlich und über eine Rechnung an die Gebäudeeigentümer nachzuweisen.

Dies gilt auch für Kleinstbeiträge. Auch hier ist für die Anerkennung der förderfähigen Materialkosten der Einbau durch ein Fachunternehmen Voraussetzung.

 
Hinweis

Ausnahmen für Eigenleistungen

Ist der Grundstückseigentümer eine zur Rechnungslegung (bau)fachlich kompetente Person i. S. d. § 238 HGB, können die Bauleistungen von ihm selbst erbracht werden. Die Kostenerfassung hat als aktivierte Eigenleistungen zu erfolgen.

Zudem können Unternehmen die förderfähigen Vorhaben durch angestellte Mitarbeiter durchführen lassen, sofern diese fachlich qualifiziert sind. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Maßnahmen durch eigene Gewerke bzw. Tochterunternehmen durchführen zu lassen.

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