Rz. 141

ESRS 2 enthält allgemeine Angabepflichten, die unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse von allen berichtspflichtigen Unternehmen zu tätigen sind. Sie legen das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und spannen zugleich einen Bogen um die thematischen Angaben zu den Nachhaltigkeitsaspekten, die in den weiteren Abschnitten der Nachhaltigkeitserklärung dargestellt werden. Diesen Bogen stellt das Konzept der Sustainability Due Diligence dar: Es umfasst die Beschreibung, wie wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert werden, wie sie mit der Strategie und dem Geschäftsmodell zusammenhängen – und wie sie letztlich durch die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane gesteuert werden.

 

Rz. 142

Eine besondere Rolle spielen die Angabepflichten gem. ESRS 2 auch im Hinblick auf die Umsetzung weiterer allgemeiner Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. ESRS 1, die Ausführungen beider Standards ergänzen einander. Dies umfasst insbes. Informationen zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen und zum Prozess der Wesentlichkeitsanalyse, im Rahmen derer die Identifikation und Bewertung dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt. Aber auch zu Berichtszeiträumen, zu Durchbrüchen des Prinzips der zeitlichen Stetigkeit und zur Platzierung der Angabepflichten in der Nachhaltigkeitserklärung bzw. in anderen Berichten finden sich Vorgaben für die Berichterstattung.

 

Rz. 143

ESRS 2 lässt bei einigen Angabepflichten den Unternehmen offen, an welchen Stellen in ihren Nachhaltigkeitserklärungen sie die Informationen platzieren möchten. Hinsichtlich dieser Platzierung nehmen weiterhin die Mindestangabepflichten zu Strategien, Maßnahmen, Zielen und Parametern eine Sonderstellung ein, als diese gemeinsam mit den Angaben zu Parametern in den Abschnitten zu den thematischen ESRS aufzunehmen sind. Diese Flexibilität führt einerseits zu Herausforderungen in der normenkonformen Implementierung, eröffnet zugleich aber Möglichkeiten für eine zielgerichtete Reporting-Konzeption, die das Unternehmen festlegen kann – und die den Rahmen setzt für die weiter folgenden Angaben der themenbezogenen und sektorspezifischen ESRS.

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