Rz. 21

Ein Unternehmen, dessen Wirtschaftstätigkeit unter die Taxonomie-Verordnung fällt und die technischen Bewertungskriterien hinsichtlich wesentlichen Beitrags und erheblicher Beeinträchtigung erfüllt, hat zudem gem. Art. 3 und Art. 18 der Taxonomie-Verordnung sicherzustellen, dass bei der Ausübung dieser Wirtschaftstätigkeit ein entsprechender sozialer Mindestschutz besteht. Konkret sind die im Folgenden beschriebenen Standards und Prinzipien einzuhalten:

  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Für multinationale Unternehmen, die Auslandsaktivitäten im Bereich Handel und Investition aufweisen, wurden freiwillig anwendbare Verhaltensempfehlungen entwickelt, um verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu gewährleisten. Die OECD-Leitsätze[1] bestehen seit 1967, wurden zuletzt im Jahr 2011 aktualisiert und sind u. a. von den 34 Mitgliedern der OECD anerkannt. Sie beziehen sich auf die Bereiche Offenlegung von Informationen, Menschenrechte, Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, Umwelt, Bekämpfung von Bestechung, Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung, Verbraucherinteressen, Wissenschaft und Technologie, Wettbewerb und Besteuerung.
  • Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte: Im Jahr 2011 hat der Menschenrechtsrat der UN die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte[2] erschaffen, um bestehende Lücken in globalen Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten zu schließen. Die 3 Säulen dieser Leitlinien beziehen sich auf die Pflicht des Staats zum Schutz der Menschenrechte, die Verpflichtung der Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte und zum Zugang zu Abhilfe. Insgesamt legen die 31 Prinzipien die Verantwortung und Pflicht in Bezug auf den Schutz der Menschrechte durch wirtschaftliche Akteure dar.
  • Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der ILO: Die 4 Grundprinzipien der International Labour Organization (ILO) – Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit sowie Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf – wurden in den 8 Kernarbeitsnormen ausgestaltet.[3] Mit der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 haben sich alle Mitgliedstaaten zu den Kernarbeitsnormen bekannt.
  • Internationale Charta der Menschenrechte: Diese umfasst die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte[4] sowie die diese kodifizierenden Instrumente, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte[5] und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte[6]. Die Vereinten Nationen haben im Jahr 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, um die Anerkennung und Einhaltung dieser durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Unterteilt in 30 Artikel sind die grundlegenden Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen dargelegt, die als Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt angesehen werden.
 

Rz. 22

Am 11.6.2022 hat die Platform on Sustainable Finance einen Berichtsentwurf mit Empfehlungen zur Umsetzung des Mindestschutzes veröffentlicht. Die Konsultation zu diesem war bis zum 6.9.2022 geöffnet und der finale Bericht[7] der Plattform ist seit dem 11.10.2022 verfügbar. Die Empfehlungen der Plattform sind nicht rechtlich bindend. Sie stellen jedoch in der aktuellen Situation den bestmöglichen verfügbaren Ansatz zum Nachweis des Mindestschutzes dar.

 

Rz. 23

Gem. des Plattform-Berichts sind die Kernthemen in Bezug auf den Mindestschutz Menschen- und Arbeitsrechte, Bestechung und Korruption, Besteuerung sowie fairer Wettbewerb. Für diese Themen muss jeweils ein entsprechender Prozess i. S. e. Due Diligence vorliegen, welcher ihre Einhaltung gewährleistet. Neben den Anforderungen an die Prozesse selbst ist auch das Ergebnis dieser entscheidend. Es dürfen dementsprechend keine Vorfälle oder einschlägigen Verurteilungen bei den Unternehmen vorliegen.

 
Kriterien der (Nicht-)Einhaltung*
Kernthemen Anforderungen
hinsichtlich Prozessen
Anforderungen
hinsichtlich Resultaten
Menschen- und Arbeitsrechte Das Unternehmen hat keine geeigneten menschenrechtlichen Due-Diligence-Prozesse eingeführt, wie sie in den UNGP und OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen beschrieben sind. Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass das Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht nicht angemessen umsetzt, so dass es zu Menschenrechtsverletzungen kommt.
Bestechung und Korruption Das Unternehmen hat keine geeigneten internen Kontrollen, Ethik- und Compliance-Programme oder Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Bestechung entwickelt und eingeführt. Das Unternehmen oder die Geschäftsleitung, einschl. der Geschäftsleitung seiner Tochtergesellschaften, ist rechtskräftig wegen Korruption oder Bestechung verurteilt worden.
Besteuerung Das Unternehmen betrachtet die Governance im Steuerbereich sowie die Einhaltun...

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