Rz. 3

Das Nachhaltigkeitsmanagement der Vaillant Group erhebt bereits seit vielen Jahren systematisch die Nachhaltigkeitskennzahlen des Unternehmens in einer internen Nachhaltigkeitsscorecard und überwacht und steuert auf dieser Basis die gruppenweite Nachhaltigkeitsleistung. Mittels der Scorecard erfolgt zudem die Messung der Zielerreichung über die relevanten Nachhaltigkeitsthemen.

 

Rz. 4

Ein externer Nachhaltigkeitsbericht wurde erstmals im Jahr 2011 erstellt. Dieser orientierte sich bereits am GRI-Standard. 2019 wurde der Nachhaltigkeitsbericht mit dem jährlichen Fortschrittsbericht (Communication on Progress) an den Global Compact der Vereinten Nationen kombiniert.

 

Rz. 5

Eine wesentliche Basis der Nachhaltigkeitsaktivitäten und damit auch der externen Berichterstattung ist bereits von Anfang an die Wesentlichkeitsanalyse. Mit einer systematischen Befragung unter Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten, Mitarbeitern, Gesellschaftern, Kommunen und weiteren relevanten Stakeholdern wurden die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen dieser Stakeholder erhoben. In der Vaillant Group Wesentlichkeitsmatrix sind diese Themen zu Schwerpunktfeldern aggregiert.

 

Rz. 6

Die neuen Anforderungen gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; § 9 Rz 55 ff.) erfordern vom Unternehmen nun eine standardisierte Berichterstattung. Damit einher erhöht sich der vorgegebene Berichtsumfang deutlich. Zudem ergeben sich aus der CSRD und den begleitenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS; § 9A) für die Vaillant Group erstmals konkrete Vorgaben an die Inhalte der externen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies erfordert eine noch intensivere Einbindung der anderen Fachbereiche bei der Berichterstellung als in der Vergangenheit.

 

Rz. 7

Die Vaillant Group ist verpflichtet, vereinfacht ausgedrückt, i. R. d. Jahresabschlusses einen Konzernabschluss, Konzernanhang und einen Zusammengefassten Lagebericht zu erstellen. Diese enthalten Informationen zum Geschäftsverlauf und zur finanziellen Lage des Konzerns. Gem. der CSRD muss der Lagebericht zukünftig um relevante Nachhaltigkeitsinformationen erweitert werden. In diesem Rahmen sind außerdem Angaben gem. den Anforderungen der EU-Taxonomie (§ 12) zu machen. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Nachhaltigkeitsmanagement und dem Finanzbereich.

 
Praxis-Beispiel

Projektorganisation bei der Vaillant Group

Hatten das Nachhaltigkeitsmanagement und der Finanzbereich in der Vergangenheit eher vereinzelte Berührungspunkte, so arbeiten die beiden Bereiche nun gemeinsam und eng verzahnt an einer kombinierten externen Berichterstattung.

Bei der Vaillant Group haben wir daher den Ansatz gewählt, die Projektleitung gemeinsam aus Nachhaltigkeitsmanagement und Finanzbereich zu stellen. Aus beiden Bereichen arbeiten zudem zahlreiche Experten im Projektteam mit. Bei Bedarf sowie im weiteren Verlauf des Projekts werden vermehrt Experten aus anderen Unternehmensbereichen hinzugezogen.

Es gibt ein interdisziplinäres Teammeeting sowie ein ebenfalls aus beiden Bereichen besetztes Steering Committee. Ein externer Berater unterstützt das Projekt.

Abb. 2: Projektorganisation in der Vaillant Group zur Umsetzung der CSRD und der EU-Taxonomie-Verordnung

Die Erfüllung der Anforderungen aus der CSRD wird schwerpunktmäßig aus dem Nachhaltigkeitsbereich koordiniert. Die Umsetzung der Anforderungen gem. EU-Taxonomie-Verordnung verantwortet der Finanzbereich.

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