Rz. 25
Das lettische Umsatzsteuergesetz sieht einen ermäßigten Steuersatz von 12 % vor (vgl. Art. 41 Mehrwertsteuergesetz). Im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020 gilt zusätzlich ein superermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5 %, der nur für Lettland typische frische Früchte, Beeren und Gemüse betrifft.
Rz. 26
Der ermäßigte Steuersatz gilt unter anderem für
- bestimmte medizinische Produkte,
- verschiedene Lebensmittel für kleine Kinder,
- Inländische Personen- und Güterbeförderung im Linienverkehr,
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (mit weiteren Anforderungen),
- Unterkunft für Urlauber,
- Lieferung von Wärme an Letztverbraucher,
- Verschiedene Lieferungen von Feuerholz an Letztverbraucher.
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