Rz. 25

Das lettische Umsatzsteuergesetz sieht einen ermäßigten Steuersatz von 12 % vor (vgl. Art. 41 Mehrwertsteuergesetz). Im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020 gilt zusätzlich ein superermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5 %, der nur für Lettland typische frische Früchte, Beeren und Gemüse betrifft.

 

Rz. 26

Der ermäßigte Steuersatz gilt unter anderem für

  • bestimmte medizinische Produkte,
  • verschiedene Lebensmittel für kleine Kinder,
  • Inländische Personen- und Güterbeförderung im Linienverkehr,
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (mit weiteren Anforderungen),
  • Unterkunft für Urlauber,
  • Lieferung von Wärme an Letztverbraucher,
  • Verschiedene Lieferungen von Feuerholz an Letztverbraucher.

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