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Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019

Im deutschen Handelsrecht gilt unter Kaufleuten das Schweigen als Zustimmung und kann damit zum Abschluss eines Vertrages führen. So ist z. B. nach dem Erhalt eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens, das ein Kaufmann nicht akzeptieren will, grundsätzlich ein Widerspruch notwendig. Auch in § 362 HGB fingiert das Gesetz das Schweigen als Annahme. Daher könnte mit Matheis (UVR 2010, 57) unter Kaufleuten ein einseitiges Schreiben mit etwa folgender Formulierung verwendet werden: "Vereinbarungsgemäß verwendet ihre Gesellschaft XXX die Ihnen erteilte USt-IdNr. EUXXX für den Bezug sämtlicher Leistungen, die ab dem 01.01.2010 von unserer Gesellschaft YYY an ihre Gesellschaft ausgeführt werden. Bitte teilen Sie uns Gegenteiliges spätestens bis zum 31.03.2010 mit. Ihre Entscheidung, die USt-IdNr. zu verwenden, gilt bis zum Widerruf."

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