Rz. 122

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Der Erstattungsantrag ist mittels vorgedrucktem Formular binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kj., in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist (d. h. bis 30. 06. des Folgejahres), beim Finanzamt Zagreb zu stellen. Dem Antrag (Formular ZP PDV) sind sämtliche Originalbelege beizulegen und eine Originalbescheinigung, die nachweist, dass der ausländische Unternehmer im Zeitraum, für welchen die Rückerstattung verlangt wird, unter einer Steuernummer im Ausland geführt wird. Die Unternehmerbescheinigung darf nicht älter als sechs Monate sein und muss den Zeitraum, für welchen die Rückerstattung verlangt wird, umfassen.

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