Rz. 129
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Das MWStG enthält zahlreiche Sonderregime, in denen die Geltendmachung der Mehrwertsteuer für bestimmte Leistungen unterschiedlich von den allgemeinen Prinzipien geregelt wird. Es handelt sich um Sonderregime für Reisedienstleistungen, für Händler von Gebrauchtwaren, Kunstwerken, Sammlergegenständen und Antiquitäten, für Steuerzahler, die Waren zwecks ihrer Weiterveräußerung in unverändertem Zustand kaufen sowie für Anlagegold. Außerdem ist hier das bereits in Rn. 67 f. erläuterte "Regime der Verlagerung der Steuerschuld" bei inländischen Leistungen zu nennen.
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