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Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag muss aber immer in Euro angegeben werden.

Fremdwährungen sind nach dem Verkaufskurs der spanischen Nationalbank für den Tag, an dem die Umsatzsteuer fällig ist, umzurechnen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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