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Mit dem Ziel Administrationspflichten zu vereinfachen, gilt mit Anwendung ab 01.04.2015 eine spezielle fakultative Regelung für ausländische Beförderer von Reisenden im internationalen Straßenverkehr, die in Slowenien gelegentlich fahren und keine slowenischen Vorsteuern geltend machen. Solche Unternehmer können ein vereinfachtes MwSt-Registrierungsverfahren anwenden und im Anschluss eine jährliche MwSt-Erklärung vorlegen.

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