Rz. 102

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht bei Eingangsleistungen, die vom Steuerpflichtigen für unecht befreite Leistungen verwendet werden sowie für Repräsentationsausgaben (ausgenommen Werbegeschenke bis 500 CZK; ca. 20 EUR).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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