GmbH-Gesellschafterversammlung: Hinzuziehung von Beratern
Grundsätzlich kann sich der Geschäftsführer sowie auch jeder Gesellschafter zu seiner Vorbereitung für eine Gesellschafterversammlung natürlich eines Beraters, insbesondere eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, bedienen.
Dies ist auch dann möglich, wenn der Gesellschafter/Geschäftsführer einer Schweigepflicht unterliegt, soweit er dafür Sorge trägt, dass auch die Berater einer entsprechenden Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen.
Möchte man das Beisein des Beraters hingegen auch in der esellschafterversammlung, bedarf dies entweder
- einer entsprechenden gestattenden Regelung im Gesellschaftervertrag
- oder einer Zustimmung der Versammlung.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur für Abschlussprüfer, die bereits auf Verlangen eines Gesellschafters an der Versammlung teilnehmen können (§ 42a Abs. 3 GmbHG).
Ist eine notarielle Beurkundungspflicht gesetzlich vorgesehen, können Beschlüsse auch direkt vor einem Notar gefasst werden. Dies kostet nur wenig mehr Gebühren, erleichtert die Arbeit des Geschäftsführers aber erheblich.
In Ausnahmefällen ist auch ohne Satzungsregelung und Zustimmung zur Unterstützung eines einzelenen Gesellschafters die Mitwirkung eines Beraters zuzulassen. Das ist der Fall, wenn er aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse, der Struktur der Gesellschaft und der Bedeutung der Angelegenheit dringend beratungsbedürftig ist.
Die Verpflichtung der übrigen Gesellschafter, die Anwesenheit eines Beraters in derartigen Fällen zu dulden, ergibt sich aus der Gesellschaftertreuepflicht (OLG Stuttgart, Beschluss v. 7.3.1997).
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.447
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.1252
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
813
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
804
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
664
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
63914
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
585
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
584
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
569
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
546
-
VG Hamburg legt deutsche Überbrückungshilfen dem EuGH vor
15.04.2026
-
Wer haftet bei GbR-Auflösung vor Schlussabrechnung?
08.04.2026
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
01.04.2026
-
Verspätungszuschlag zur Feststellungserklärung
01.04.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten
01.04.2026
-
Erklärungspflicht
01.04.2026
-
Einspruchs- und Klagebefugnis
01.04.2026
-
Hintergrund: MoPeG-Anpassungen
01.04.2026
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
30.03.20262
-
Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist
27.03.2026