Steueroasen sind Staaten oder Gebiete, die niedrige oder keine Ertragsteuern erheben und damit Stpfl. die Möglichkeit eröffnen, durch Verlagerung von Steuersubstrat die Steuerlast zu minimieren. International knüpfen Regelungen gegen Steueroasen aber nicht so sehr an niedrige oder fehlende Steuern an, sondern daran, dass diese Staaten oder Gebiete keine Vereinbarungen über einen grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr abschließen oder tatsächlich an ausl. Finanzbehörden keine Auskünfte erteilen (sog. nicht kooperierende Staaten oder Gebiete). Von den Maßnahmen gegen diese international als "räuberisch" (predatory) bezeichneten Praktiken können daher auch Staaten oder Gebiete betroffen sein, deren Besteuerung nicht unbedeutend ist.[1]

Als Maßnahme gegen Verlagerung von Besteuerungssubstrat in niedrig besteuernde Gebiete hat die OECD den Art. 26 OECD-MA über den Informationsaustausch neu gefasst und für die Fälle, in denen kein DBA besteht, ein Musterabkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen veröffentlicht (Tax Information Exchange Agreement –TIEA). Vgl. "Auskunftsverkehr". Deutschland ist gegenwärtig dabei, solche Abkommen über den Informationsaustausch mit einer Mehrzahl von Staaten zu vereinbaren, mit denen wegen der niedrigen Besteuerung kein DBA abgeschlossen werden soll.

Parallel hierzu hat Deutschland eine Reihe von nationalen steuerlichen Vorschriften für Wirtschaftsbeziehungen zu solchen Staaten und Gebieten eingeführt, die den steuerlichen Auskunftsverkehr ablehnen (nicht kooperierende Gebiete).

[1] BT-Drs. 16/12028.

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