Kurzbeschreibung

Der Musterbrief dient als Mandanteninformation über die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Hinweis: Weitergabe von Mandanteninformationen

Die Weitergabe der Mandanteninformationen, z. B. per E-Mail oder als Brief, an Ihre Mandanten ist zulässig, die Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft ist hingegen nicht zulässig. Ebenso zulässig ist die Veröffentlichung, z. B. als HTML-Dokument oder als PDF-Datei, im geschützten Bereich des Internetauftritts Ihrer Kanzlei. Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Internet-Homepages im öffentlich zugänglichen Bereich nicht gestattet.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

  [Briefkopf Kanzlei]
Frau/Herr …  
   
  [Datum]
   
Thema: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
   

Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,

die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird zum 1.1.2023 Pflicht. Sie soll Unternehmen entlasten, wird aber aller Voraussicht nach zunächst mit einem hohen Aufwand verbunden sein.

Hintergrund

Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als 3 Kalendertage dauert, muss der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorlegen. Dies gilt unabhängig davon, ob er einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat oder nicht. Das Vorhaben, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform abzuschaffen und durch eine digitale Lösung zu ersetzen, wurde aufgrund der Corona-Pandemie bereits 2 Mal verschoben.

Das ändert sich ab 2023

Für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte gilt ab dem 1.1.2023, dass sie nicht mehr selbst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Neu ist, dass die Arbeitgeber diese selbst bei der zuständigen Krankenkasse abrufen können. Die Beschäftigten müssen aber ihrerseits den Arbeitgeber darüber informieren, dass sie arbeitsunfähig sind und dass die entsprechende Bescheinigung über die Krankenkasse abrufbar ist.

Es empfiehlt sich, die Beschäftigten entsprechend zu informieren, da die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht überall bekannt sein dürfte. Einer Ergänzung oder Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags bedarf es hierzu nicht. Der allgemeine Hinweis z.B. durch einen betriebsüblichen Aushang oder eine Anlage zur nächsten Entgeltabrechnung reicht vollkommen aus.

Infografik Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online abrufbar unter: https://infogram.com/1pp96v3gejw1r1frnjnpzk5m59hzp99y515?live

Übermittlung von der Arzt-Praxis an die Krankenkasse

Seit dem 1.10.2021 können Ärzte die elektronische Krankmeldung über ihr Praxissystem bzw. das Krankenhausinformationssystem erstellen und auf elektronischem Weg an die zuständige Krankenkasse weiterleiten. Arbeitnehmer erhalten einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen und einen zur Weiterleitung an den Arbeitgeber.

Für Praxen, bei denen die technischen Voraussetzungen zu diesem Termin noch nicht vorlagen, wurde eine Übergangsregelung vereinbart. Sie durften bis zum 30.6.2022 weiterhin wie gewohnt das gelbe Blankoformular ausstellen. Spätestens zum 1.7.2022 mussten alle Ärzte auf das neue Verfahren umgestellt haben.

Übermittlung von der Krankenkasse an den Betrieb

Am 1.1.2022 startete eine Pilotphase. Seitdem können Arbeitgeber, die bereits technisch dazu in der Lage sind, die AU-Daten elektronisch von der Krankenkasse abrufen. Ab dem 1.1.2023 ist das neue AU-Verfahren dann für alle Beteiligten verpflichtend. Ab dann sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgebern die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Abruf bereitstellen und auf Anforderung übermitteln. Die Krankschreibung soll dann nur noch digital erfolgen. Versicherte bekommen, wenn sie das möchten, ihre Ausfertigung und die für den Betrieb digital übermittelt oder vom Arzt bzw. der Ärztin als Ausdruck zur Verfügung gestellt.

Hinweise für Nutzer von Lexware "lohn + gehalt"

Nutzer von Lexware "lohn + gehalt" erfahren in folgendem Video Schritt für Schritt, wie sie die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei den Krankenkassen anfordern:

Video unter folgendem Link abrufbar: https://playout.3qsdn.com/embed/a4db7e5f-17e0-11ed-8655-3cecef385192

Sind danach noch nicht alle Fragen geklärt, können Sie sich im Online-Seminar "Elektronische Krankmeldung (eAU) und Bea-Service: Das ist Pflicht ab 1.1.2023" über alle wichtigen Fakten zum neuen Verfahren informieren:

  • Freitag, 3.2.2023 um 13 Uhr (ca. 75 Minuten)
  • Freitag, 24.3.2023 um 11 Uhr (ca. 75 Minuten)

Buchbar unter folgendem Link: https://akademie.lexware.de/produkt/fachwissen-fuer-unternehmer/elektronische-krankmeldung-eau-und-bea-service-das-ist-pflicht-ab-01-01-2023/

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

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