§ 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne", durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 eingefügt, enthielt die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne. Nachdem durch das G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – KroatienAnpG – v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266 die inzwischen noch erforderlichen Regelungen in § 52 EStG übernommen wurden, konnte § 52a EStG durch dieses Gesetz mit Wirkung ab VZ 2014 aufgehoben werden.

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