Kommentar

Diagnosekliniken und andere Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung sind mit ihren Leistungen umsatzsteuerfrei, wenn Leistungen

  • unter ärztlicher Aufsicht erbracht werden und
  • im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens zu 40 % den Versicherten, Sozialhilfeempfängern oder Versorgungsberechtigten zugute gekommen sind ( § 4 Nr. 16 c UStG ).

Eine vom BFH zu beurteilende selbständige Laborärztin führte für eine ärztliche Laborgemeinschaft an von dieser zur Verfügung gestelltem Untersuchungsmaterial Laboranalysen durch. Die Laborärztin rechnet mit der Laborgemeinschaft ab, diese mit den einzelnen Ärzten und diese mit ihren Privatpatienten bzw. Krankenversicherungen. Die Leistungen der Laborärztin sind steuerfrei , obwohl sie ihre Leistung nicht direkt an die o. g. Versicherten, Sozialhilfeempfänger etc. erbrachte. Ausreichend ist, daß ihre Leistungen letztlich diesem Personenkreis zugute kommt.

Trotzdem ist die Laborärztin nur steuerfrei, wenn ihre Analyseleistungen zu mindestens 40 % dem o. g. Personenkreis zugute kommt. Daß dies vorliegt, muß die Laborärztin beweisen . Ein alleiniger Hinweis, diese Voraussetzung sei bei den nachfolgenden Ärztepraxen gegeben, reicht nicht aus.

Zusätzlich erforderlich ist, daß die von der Laborärztin abgerechneten Analyseleistungen unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Hierfür reicht es nicht aus, daß die Laborärztin Unternehmensleiterin des Labors ist. Erforderlich ist vielmehr, daß die ärztliche Aufsicht stetig und situationsangemessen stattfindet, wobei jedoch die persönliche Teilnahme der Laborärztin selbst nicht unbedingt erforderlich ist ( Umsatzsteuer ).

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 02.04.1998, V R 66/97

Anmerkung:

Bemerkenswert an dem Urteil ist, daß auch Subunternehmer , die ihre Leistungen nicht direkt an den Patienten/Krankenversicherung erbringen, steuerfrei sein können. Dies dürfte daher auch für im Bereich von Altenheimen und Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen beschäftigter Subunternehmer gelten.

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