Als Insolvenzverwalter werden üblicherweise Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer eingesetzt. Der Insolvenzverwalter hat das Vermögen im Fall des Insolvenzverfahrens in Besitz zu nehmen und es für den Gläubiger zu sichern. Der Insolvenzverwalter muss prüfen, ob das Unternehmen in Teilen oder in unveränderter Struktur oder Organisation weitergeführt werden kann. Ist dies nicht der Fall, ist das Insolvenzverfahren durch Veräußerung und Verteilung des Vermögens abzuwickeln. Nur ein betriebswirtschaftlich ausgebildeter Experte sollte es sich zutrauen, diese Aufgabe erfolgreich auszuüben.

Der Insolvenzverwalter hat einen Insolvenzplan[1] zu erstellen, der für die Sanierung geeignet ist. Es ist über die Sanierungsfähigkeit zu urteilen, über die Lage und die Krise. Eine Managementanalyse ist ebenso vorzunehmen wie die Analyse der Krisenursachen. Der Insolvenzplan enthält dann auch eine Sanierungsdurchführungsplanung.

In der Praxis ist die Tätigkeit als Insolvenzverwalter für den Steuerberater eher selten, außer, er kann gegenüber dem Insolvenzgericht wirklich umfassende Kenntnisse der Insolvenzordnung nachweisen.

[1] BGH, Urteil v. 9.1.2014, IX ZR 209/11: Maßgeblichkeit des rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans.
[2] S. hierzu auch die Ausführungen unter HI1441743.

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