Rn. 30
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
Veräußert zB ein Bauträger in einem Baudenkmal mehrere Wohnungen an verschiedene Erwerber und führt er anschließend Baumaßnahmen am Gesamtobjekt durch, werden die durch § 7i EStG begünstigten AK/HK einheitlich und gesondert festgestellt (§ 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO; Ronig, NWB F 3, 13 489; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7i EStG Rz 13).
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