Das Management des Unternehmens hat bereits in der Vergangenheit alles getan, was zum Schutz und zur Sicherheit notwendig war. Der Aufwand muss dabei so gering wie möglich bleiben. Die Anforderungen des Unternehmens an ein GRC-System sind daher weniger inhaltlich definiert.

  • Die durch das GRC-System geschaffenen Regelungen müssen praktikabel sein. Sie dürfen die Abläufe nur geringfügig verändern oder belasten.
  • Der Aufwand für die neuen Abläufe und Strukturen muss sich in einer Wirtschaftlichkeitsprüfung als gerechtfertigt erweisen.
  • Wenn es schon zusätzliche Regelungen und Aufgaben gibt, dann sind diese so zu gestalten, dass das Unternehmen möglichst viel eigenen Nutzen daraus ziehen kann.
 
Praxis-Beispiel

Zusatznutzen Produktentwicklung

Im Risikomanagement spielt die Marktbeobachtung eine wichtige Rolle. Marktentwicklungen, z. B. zu alternativen Lösungsanbietern, müssen frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden. Die Marktbeobachtung kann dabei global auf Kundenebene oder detailliert auf der Produktebene erfolgen. Im letzten Fall kann das Unternehmen die Ergebnisse der Beobachtung auch in die eigene Produktentwicklung einfließen lassen. Die Informationsstrukturen haben also neben der Risikoerkennung den Zusatznutzen einer optimierten Produktentwicklung.

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