Tz. 105

Stand: EL 123 – ET: 09/2021

Das Berechnungsschema für die Vorsteuerberichtigung wird nachfolgend dargestellt:

  • Ermittlung der prozentualen Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse (Vergleich des Anteils der Verwendungsumsätze mit/ohne Vorsteuerabzug im Abzugsjahr und in den Folgejahren);
  • Prüfung, ob die Bagatellgrenzen des § 44 UStDV (Anhang 6) überschritten sind;
  • Aufteilung des Vorsteuerabzuges auf die Jahre des zu berichtigenden Zeitraumes;
  • ggf. Berechnung für das erste bzw. das letzte Jahr des Berichtigungszeitraumes. § 45 UStDV (Anhang 6) ist zu beachten;
  • Ermittlung des Vorsteuerberichtigungsbetrages jeweils für das einzelne Kalenderjahr des Berichtigungszeitraumes (prozentuale Änderung × Vorsteuerbetrag des betreffenden Jahres);
  • Anmeldung der Vorsteuerberichtigung im Voranmeldungszeitraum oder in der Umsatzsteuer-Jahresmeldung.

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