Tz. 105
Stand: EL 123 – ET: 09/2021
Das Berechnungsschema für die Vorsteuerberichtigung wird nachfolgend dargestellt:
- Ermittlung der prozentualen Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse (Vergleich des Anteils der Verwendungsumsätze mit/ohne Vorsteuerabzug im Abzugsjahr und in den Folgejahren);
- Prüfung, ob die Bagatellgrenzen des § 44 UStDV (Anhang 6) überschritten sind;
- Aufteilung des Vorsteuerabzuges auf die Jahre des zu berichtigenden Zeitraumes;
- ggf. Berechnung für das erste bzw. das letzte Jahr des Berichtigungszeitraumes. § 45 UStDV (Anhang 6) ist zu beachten;
- Ermittlung des Vorsteuerberichtigungsbetrages jeweils für das einzelne Kalenderjahr des Berichtigungszeitraumes (prozentuale Änderung × Vorsteuerbetrag des betreffenden Jahres);
- Anmeldung der Vorsteuerberichtigung im Voranmeldungszeitraum oder in der Umsatzsteuer-Jahresmeldung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?
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