Tz. 1

Stand: EL 112 – ET: 06/2019

Nach Art. 9 Abs. 1 GG (Anhang 12b) haben alle Deutschen das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Das Grundgesetz garantiert somit die Vereinsfreiheit. Es verbietet aber in Art. 9 Abs. 2 GG (Anhang 12b) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.

 

Tz. 2

Stand: EL 112 – ET: 06/2019

Ordnungspolitische Rahmenbedingungen sind in dem Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts zusammengefasst, das die verfassungsmäßigen Grenzen des Vereinsrechts darstellt (Vereinsgesetz vom 05.08.1964, BGBl I 1964, 593 mit zahlreichen Änderungen, s. Anhang 12c). Verein i. S. d. Vereinsgesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat (s. § 2 Abs. 1 Vereinsgesetz, Anhang 12c).

Im Zivilrecht werden die Rechtsverhältnisse der Vereine in den §§ 2179 BGB (s. Anhang 12a) geregelt. Danach ist ein Verein ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss einer größeren Anzahl von Personen. Er verfolgt einen gemeinschaftlichen Zweck, ist körperschaftlich organisiert, führt einen Gesamtnamen (Vereinsnamen), hat eigene Organe und ist auf einen wechselnden Mitgliederbestand angelegt und besteht somit unabhängig vom Wechsel der Mitglieder.

 

Tz. 3

Stand: EL 112 – ET: 06/2019

Wesentliche Merkmale sind somit:

  • die körperschaftliche Verfassung (Satzung),
  • die Unabhängigkeit von der Einzelpersönlichkeit, d. h., Unabhängigkeit vom Wechsel der Mitglieder.
 

Tz. 4

Stand: EL 112 – ET: 06/2019

Das folgende Schaubild soll zur Verdeutlichung der verschiedenen Vereinstypen beitragen, weil das BGB zwischen wirtschaftlichen und Ideal-Vereinen, die u. U. steuerbegünstigte Zwecke verfolgen können, unterscheidet:

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

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