Tz. 120
Stand: EL 135 – ET: 02/2024
Meldetatbestand | Abgabegrund | Meldefrist |
---|---|---|
Unterbrechung der Beschäftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens einen Monat wegen Bezug einer Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld). Das Versicherungsverhältnis bleibt während der Zahlung der Entgeltersatzleistung erhalten. | 51 | zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung |
Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit | 52 | zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung |
Unterbrechung der Beschäftigung wegen gesetzlicher Dienstpflicht | 53 | zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung |
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