Tz. 117

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

 
Meldetatbestand Abgabegrund Meldefrist
Ende der Beschäftigung (versicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungen) 30 Mit der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Ende
Wechsel der Krankenkasse (Beschäftigungsverhältnis besteht weiter)

31

siehe bei Anmeldungen (nach der Abmeldung bei der alten Krankenkasse muss die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse mit Abgabegrund 11 erfolgen)
Mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Ende
Wechsel der Beitragsgruppe (Beschäftigungsverhältnis besteht weiter) 32 Mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Ende
Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis

33

siehe bei Anmeldungen (es muss auch eine Anmeldung mit Abgabegrund 13 erfolgen)
Mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Ende
Ein Arbeitnehmer geht in Altersteilzeit

33

siehe bei Anmeldungen (es muss auch eine Anmeldung mit Abgabegrund 13 erfolgen)
Mit dem Eintritt der Altersteilzeit
Beginn oder Ende der Berufsausbildung (beim selben Arbeitgeber schließt sich an eine Berufsausbildung ein Beschäftigungsverhältnis oder an ein Beschäftigungsverhältnis eine Berufsausbildung an)

33

siehe bei Anmeldungen (es muss auch eine Anmeldung mit Abgabegrund 13 erfolgen)
Mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Ende
Unterbrechung der Beschäftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts von mehr als einem Monat (Abmeldung wegen unbezahltem Urlaub) 34 sechs Wochen
Unterbrechung der Beschäftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts von mehr als einem Monat wegen rechtmäßigem Arbeitskampf 35 sechs Wochen

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