Rz. 100

Stand: EL 104 – ET: 09/2017

Übrige Hilfskräfte sind ebenfalls Arbeitnehmer. Da die gezahlten Löhne im Regelfall die Sätze für eine Aushilfstätigkeit nicht übersteigen, können die für Aushilfskräfte geltenden Vorschriften Anwendung finden. S. "Aushilfskräfte".

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