Tz. 20

Stand: EL 107 – ET: 06/2018

Alle bis 31.12.2006 abgeschlossenen Investitionen fallen unter das Investitionszulagengesetz 2005 (gilt nicht für das Beherbergungsgewerbe).

Bis 31.12.2006 entstandene Teilherstellungskosten oder Teillieferungen für Investitionen, die nach dem 31.12.2006 abgeschlossen werden, werden auch nach dem Investitionszulagengesetz 2005 gefördert (gilt nicht für Beherbergungsgewerbe).

Wurden Investitionen vor dem 01.01.2007 begonnen, aber erst nach dem 31.12.2009 abgeschlossen gilt:

  • Gehören die Investitionen zu einem Erstinvestitionsvorhaben, mit dem nach dem 20.07.2006 begonnen wurde, sind die nach dem 31.12.2006 entstehenden Aufwendungen nach dem Investitionszulagengesetz 2007förderfähig.
  • Förderlücke: Gehören Investitionen zu einem Erstinvestitionsvorhaben, mit dem vor dem 21.07.2006 begonnen wurde, sind die nach dem 31.12.2006 entstehenden Aufwendungen nicht begünstigt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge