Stand: EL 126 – ET: 04/2022

Der Haushaltsplan ist eine Zusammenstellung der für ein Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen und Ausgaben eines Verbandes/Vereins. Er dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes/Vereines im laufenden Jahr voraussichtlich notwendig ist. Als Planungs- und Steuerungsinstrument ist er sinnvoll gerade auch für gemeinnützige Vereine, weil die strenge Mittelbindung besondere Anforderungen an die Finanzplanung stellt. Aufgrund der Mittelbindungsvorschriften ist ein Ausgleich von Verlusten zwischen den zweckbezogenen Bereichen (ideeller Bereich und Zweckbetrieb), der Vermögensverwaltung und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nur in Sonderfällen zulässig.

Die Vorstandsmitglieder eines Verbandes/Vereins sollten aufgrund des aufgestellten Haushaltsplanes die dort veranschlagten Einnahmen und Ausgaben kritisch prüfen, damit eine Deckung des Finanzbedarfs im laufenden Jahr sichergestellt ist.

Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltsplanes bildet der Jahresabschluss des vorangegangenen Kalender- oder Wirtschaftsjahres.

Der Haushaltsplan eines Verbandes/Vereins dient auch der Kontrolle und Planung innerhalb der einzelnen Abteilungen. Aus diesem Grunde sollte, wenn ein solcher Haushaltsplan aufgestellt wird, dieser spätestens zu Beginn des laufenden Jahres vorliegen.

Die rechtzeitige Vorlage trägt zu einer rentablen Wirtschaftsführung innerhalb des Vorstandes und der einzelnen Abteilungen bei, weil innerhalb der festgelegten Ansätze geplant und disponiert werden kann.

Der Haushaltsplan soll auch in Aussicht gestellte Zuschüsse von Bund, Ländern, Gemeinden und den Dachverbänden enthalten. Eine Zweckbindung von Zuschüssen ist zu berücksichtigen. Da öffentliche Mittel in der Regel projektbezogen bewilligt wurden, dürfen sie nicht in den allgemeinen Haushalt eingehen.

Für größere Maßnahmen (z. B. Bau eines Vereinsheimes, Sportanlagen usw.) wird empfohlen, einen außerordentlichen Haushaltsplan aufzustellen.

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