Tz. 16
Stand: EL 122 – ET: 07/2021
Die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern oder Bildtonträgern ist vergütungspflichtig.
Die GEMA wird nach dem Urheberrechtsgesetz auch dann tätig, wenn Videos oder CDs vermietet oder verliehen werden, denn auch dafür steht dem Urheber eine Vergütung zu.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?
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