Tz. 27
Stand: EL 113 – ET: 09/2019
Die Vermietung von Reitpferden ohne die gleichzeitige Erteilung von Reitunterricht unterliegt dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG (Anhang 5). Ebenso hierzu s. "Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine".
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