Tz. 5
Stand: EL 111 – ET: 04/2019
Zur Kfz-Steuerbefreiung von Behelfskrankenwagen wurde durch BFH-Urteil vom 07.11.1989, BStBl II 1990, 251 entschieden, dass es nach Wortlaut und Zweck der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 5 KraftStG bei Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der äußerlichen Kenntlichmachung eines Krankentransportfahrzeugs (Behelfskrankenwagen, Pkw) nicht auf deren verkehrsrechtliche Zulässigkeit (s. §§ 43, 26 Abs. 3 BOKraft) ankomme. Das Urteil ist allgemein anzuwenden; an der im Erlass vom 16.09.1982 vertretenen gegenteiligen Auffassung wird nicht mehr festgehalten.
Literatur:
Augsten, Steuerrecht in Nonprofit-Organisationen, 2. Aufl., Wiesbaden 2015; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 12. Aufl., Achim 2019; Märkle/Alber, Der Verein im Zivil- und Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2008.
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