Tz. 5

Stand: EL 111 – ET: 04/2019

Zur Kfz-Steuerbefreiung von Behelfskrankenwagen wurde durch BFH-Urteil vom 07.11.1989, BStBl II 1990, 251 entschieden, dass es nach Wortlaut und Zweck der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 5 KraftStG bei Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der äußerlichen Kenntlichmachung eines Krankentransportfahrzeugs (Behelfskrankenwagen, Pkw) nicht auf deren verkehrsrechtliche Zulässigkeit (s. §§ 43, 26 Abs. 3 BOKraft) ankomme. Das Urteil ist allgemein anzuwenden; an der im Erlass vom 16.09.1982 vertretenen gegenteiligen Auffassung wird nicht mehr festgehalten.

Literatur:

Augsten, Steuerrecht in Nonprofit-Organisationen, 2. Aufl., Wiesbaden 2015; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 12. Aufl., Achim 2019; Märkle/Alber, Der Verein im Zivil- und Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2008.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge