Rz. 17

Stand: EL 111 – ET: 04/2019

Sind Jahresleistungsprämien (Hand- oder Treuegelder) vereinbart, liegt insoweit Arbeitslohn vor, der im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgabe zu behandeln ist. Stellt der Verein Bilanzen auf, ist ggf. ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn eine vor dem Bilanzstichtag gezahlte Prämie auf einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag entfällt. Andererseits ist ein entsprechender Schuldposten auszuweisen, soweit die Prämie am Bilanzstichtag noch für einen vor dem Bilanzstichtag endenden Zeitraum geschuldet wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge