Weihnachtsbaumkulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer
Kauf der Weihnachtsbäume ist grunderwerbsteuerfrei
Vor dem FG Münster ging es um den Kauf eines Grundstücks mit darauf stehendem Aufwuchs. Der Kaufpreis wurde im Kaufvertrag aufgeteilt. Es wurde ein Betrag für Grund und Boden und ein Betrag für die Weihnachtbaumkulturen festgesetzt. Fraglich war, welcher Kaufpreis für die Grunderwerbsteuer maßgeblich ist. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung des Betrags für die Weihnachtsbäume fest. Doch die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg.
FG Münster, Urteil v. 14.11.2019, 8 K 168/19 GrE, veröffentlicht mit Meldung v. 2.12.2019
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