Vermietung einschließlich selbst produzierter Wärme

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für die Errichtung einer Heizungsanlage ausscheidet, soweit die in der Heizungsanlage produzierte Wärme an Personen geliefert wird, welche diese Wärme im Zusammenhang mit umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen des Heizungsinhabers beziehen.

Bei der Vermietung von Immobilien einschließlich der Lieferung von - in einer eigenen Hackschnitzelheizung produzierten Wärme - handele es sich um eine einheitliche (Vermietungs-)Leistung, sodass die Eingangsleistungen für die Errichtung der Heizung insoweit für steuerfreie Ausgangsumsätze verwendet wurden und der Vorsteuerabzug damit gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausscheidet. Die Vermietungsleistung sei prägend.

Aufteilung des Vorsteuerabzugs

Da im Streitfall der Vorsteuerabzug der klagenden Gemeinde im Zusammenhang mit der Belieferung von gemeindefremden Liegenschaften aber möglich war, waren die Beträge aufzuteilen. Die Aufteilung des Vorsteuerabzugs erfolgte dabei anhand eines Verteilungsschlüssels, der nach der gelieferten Wärmemenge in Kilowattstunden berechnet wurde.

FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.5.2018, 4 K 15/17

Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Vermietung